Ist es möglich eine Scheidung kostenlos durchzuführen?
Bei Geringverdienern / HartzIV / ALG II ist die Ehescheidung bei ratenfreier Bewilligung der Ehescheidung kostenlos. Ehescheidung mit Fachanwälten- mit dem Scheidungsantrag online ist der moderne und schnelle Weg der Ehescheidung und erfüllt sämtliche gesetzliche Voraussetzungen.
Machen Sie den ersten Schritt. Lassen Sie sich einen unverbindlichen Ablauf- und Kostenplan erstellen.
Jetzt unverbindlich Verfahrenskostenhilfe und Ehescheidung online beantragen
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Das Ausfüllen des Antragsformulars ist unverbindlich. Sie erhalten den Antrag und wichtige Informationen zur Ihrer Scheidung in 24h per email zugesendet.
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Informationen und Ratgeber |
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Versorgungsausgleich In unserem kostenfreien Ratgeber zum Versorgungsausgleich informieren wir Sie über den gesetzlichen Versorgungsausgleich mit der Scheidung sowie die Möglichkeiten, diesen mit der Scheidung auszuschließen oder zu begrenzen. |
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Scheidung mit Auslandsbezug In unserem Ratgeber zu Ihrer Scheidung aus dem Ausland erläutern wir Ihnen, wie Sie sich nach deutschem Scheidungsrecht in Deutschland, so vor dem Gericht Berlin Schöneberg scheiden lassen können, ohne Anwesenheit zum Scheidungstermin. |
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Zugewinn- und Vermögensausgleich |
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Unterhalt Ehepartner - Kinder In unserem Ratgeber zum Unterhaltsrecht geben wir Ihnen einen Überblick über mögliche Unterhaltsfragen im Zusammenhang mit Ihrer Trennung, insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. |
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Lebenspartnerschaft Aufhebung |
Welche Voraussetzungen müssen für eine kostenfreie Scheidung erfüllt sein?
Für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe(früher Prozesskostenhilfe) und die damit verbundene kostenfreie Ehescheidung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ehepaare, bei denen das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen ca. 1.300,00 EUR nicht übersteigt, haben in der Regel einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe
Geringverdiener bzw. Leistungsbezieher nach dem SGB II (ALG II / Hartz 4 s.o.) haben grundsätzlich einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.
Sofern Sie also Leistungen nach dem SGB II (ALG II / Hartz 4) beziehen, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine kostenlose Scheidung.
Falls Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, werden wir dies für Sie selbstverständlich beim Gericht beantragen. Bitte füllen Sie hierzu unser unverbindliche Kostenanfrage oder das Formular (Verfahrenskostenhilfe, Prozesskostenhilfe) aus und lassen uns dies zukommen. Wenn wir aus Ihren Angaben im Scheidungsformular erkennen können, dass ein niedriges Einkommen besteht, stellen wir für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.
Falls Sie zu den Scheidungskosten sowie zur Verfahrenskostenhilfe Fragen haben oder Hilfe bei dem Ausfüllen des Verfahrenskostenhilfeformular benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Telefonnummer 030/39791957
Sollten bei Ihnen Einzelfragen – etwa zu Unterhalt, Güterrecht oder Versorgungsausgleich – zu klären sein, bedarf auch dies einer umfassenden Bestandaufnahme Ihrer individuellen Situation, denn nur so kann Ihre Position rechtlich bewertet und realistischen Zielen zugeführt werden.
Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung eines Ehevertrages vor Eheschließung oder während der Ehe über die Seite Scheidung-Einfach.
Eheverträge
Ein Ehevertrag ist nicht einfach unromantisch, sondern tatsächlich mit Blick auf sich verändernde Rollen- u. Familienbilder sowohl interessengerechte Absicherung als auch positive Klärungshilfe. Im Trennungsfall kann der Ehevertrageinen Rosenkrieg vermeiden.
Gerichtliche und außergerichtliche Verhandlungen im Familienrecht
Ihre individuelle Lebenssituation steht an erster Stelle. Als Fachanwältin für Familienrecht ermittle ich Ihre tatsächlichen und rechtlichen Ziele, denn diese sind der Ausgangspunkt für die anwaltliche Begleitung, sowohl im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen als auch bei einer gerichtlichen Vertretung.
Antragstellung Hartz 4
Antrag auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe (z.B. Ehescheidung) bei Geringverdienern / HartzIV / ALG II
Kostenlos herunterladen: Prozesskostenhilfe-Erklärung (VKH) – Scheidungsformular-geringes Einkommen
Die Übersicht „Gesetze des Bundes und der Länder“ ermöglicht Ihnen kostenlosen Zugang zu den wichtigsten Gesetzen des Bundes und der Länder.
Dabei liegt der Schwerpunkt dieser Sammlung auf dem Bundesrecht und auf dem Landesrecht Nordrhein-Westfalen.
Die Gesetzestexte werden monatlich aktualisiert. – Zur Gesetzes-Datenbank des Bundes und der Länder
Fragen und Antworten von Nutzern finden Sie in unserem – Netzwerk Scheidung Hartz4 / ALG2
Das Beratungsangebot der Internetseite kann natürlich nicht alle Fragen umfassend klären. Daher verweisen wir hier gerne auf die weiteren Adressen und darüber hinaus, an die Sie sich bei Bedarf wenden können, um benötigte Informationen einzuholen. Die Beratung ist eine Orientierungshilfe für Frauen und Männer mit geringem Einkommen, die sich in einer Trennungs- und Scheidungsphase befinden. Beispielfragen:Ab wann ist man getrennt lebend? Welche Unterhaltsansprüche gibt es? Was ist ein Versorgungsausgleich? Was ist ein Zugewinnausgleich? Wie ist die Aufteilung des Hausrats zu regeln? Gibt es eine Scheidungskostentabelle? Wer zahlt die Scheidungskosten ? Wo finde ich den Scheidungskostenrechner ? Ist ein Scheidung ohne Anwalt möglich ? Sind Scheidungskosten eine außergewöhnliche Belastung bzw. steuerlich absetzbar ? Sie finden keine Arbeit und auch keine Kinderbetreuung, wer zahlt Unterhalt? Die Informationen zu rechtlichen Fragen ersetzt keine juristische Beratung. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Telefontermin oder einen Termin vor Ort bei Rechtsanwälten in München, Kassel, Berlin, Dresden, Leipzig oder Chemnitz.
Tipps Scheidung kostenlos – geringere Scheidungskosten – ALG2 WG – Trennungskosten
Wer hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe* ?
Empfängern von Sozialleistungen wie Hartz IV, da die monatliche Regelleistung schon bereits unter der Einkommensgrenze für die PKH liegt.
Prozesskostenhilfe ist nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft, weshalb auch in Deutschland lebende Ausländer/in Anspruch darauf haben.
WG ist keine eheähnliche Gemeinschaft
ALG- II-Empfängern darf nicht einfach das Geld gestrichen werden, wenn sie mit jemandem zusammen wohnen.(LSG Hessen AZ L 7 As 23/06 ER).
Umzugkostenübernahme durch die ARGE bei
Scheidung und dadurch bedingter Auszug aus der ehelichen Wohnung
Kündigung der bisherigen Wohnung durch den Vermieter
neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder Gemeinde
Familienzuwachs und dadurch bedingter erhöhter Wohnraumbedarf
Unbewohnbarkeit der bisherigen Wohnung
Mit Verfahrenskostenhilfe (VKH)* kann die Scheidung für Sie kostenlos sein. Geben Sie in der Kostenanfrage in der Mitteilung an, ob Sie wenig Einkommen und/oder Schulden haben.
*Verfahrenskostenhilfe bedeutet:
Sie werden ganz von Gerichtskosten und Anwaltskosten befreit – die Scheidung wäre kostenlos- oder dass Sie diese (geringeren) Kosten durch monatliche, zinslose Ratenzahlungen aufbringen dürfen.Sie müssen sich evtl. mit monatlichen Ratenzahlungen beteiligen oder die Kosten werden komplett übernommen. Lassen Sie sich dazu kostenfrei beraten.
Das Gericht kann die persönlichen Verhältnisse innerhalb von 4 Jahren ab Gewährung der Verfahrenskostenhilfe nochmals prüfen.
Die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Scheidungsverfahren und das kostenfreie Orientierungsgespräch sind nicht günstiger als bei anderen Rechtsanwälten. Wir berechnen nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Das angebotene Orientierungsgespräch über die Kosten stellt keine Beratung i.S. des RVG dar. “Scheidung per Internet/online” bedeutet nicht, dass ein Scheidungsverfahren tatsächlichonline per Klick bei Gericht durchgeführt werden kann. Lediglich Kontaktaufnahme, der Scheidungsauftrag und die Korrespondenz mit den Rechtsanwälten können online durchgeführt werden.
Kostenfreie Scheidung
Scheidung gratis durch Verfahrenskostenhilfe
Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe
Bis zu einem Streitwert von insgesamt 4.000,- Euro kommt in der Regel die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Betracht, bei mehreren Kindern und/oder hohen Schulden evtl. auch bei einem höheren Streitwert. In diesem Fall werden die Scheidungskosten durch die Staatskasse gezahlt, so dass für Sie bei ratenfreier Gewährung weder Anwaltskosten, noch Gerichtskosten anfallen.
Gern prüfen die Fachanwälte für Sie vorab völlig unverbindlich, ob Sie für die kostenlose Scheidung in Frage kommt bzw. ob Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Nutzen Sie dafür unsere Kostenanfrageformular.
Einfach das Formular ausfüllen und absenden, Sie erhaltenen dann gratis Ihre individuelle persönliche Berechnungsanalyse !
Ab dem 14.02.2013 gibt es neue Freibeträge, die im Rahmen der Prüfung von PKH-Anträgen angesetzt werden.
Sie gelten rückwirkend zum Jahresanfang:
1.
Freibetrag für Erwerbstätige: 201 Euro
2.
Allg. Freibetrag für Antragsteller und ev. Ehefrau/eingetragner Lebenspartner: 442 Euro
3.
Freibeträge für weitere Unterhaltsberechtigte:
a) Erwachsene: 354,- Euro
b) Jugendliche (14-18): 338 Euro
c) Ältere Kinder (6-13):296 Euro
d) Kleinkinder (0-5): 257 Euro
Abzugsfähig sind ferner noch Fahrtkosten, Kaltmiete, Heizung, und ev. Schulden, Versicherungen etc.
Die Scheidung wäre bei ratenfreier Bewilligung für Sie kostenlos.
Das Gericht kann Ihre persönlichen Verhältnisse innerhalb von 4 Jahren ab Gewährung der Verfahrenskostenhilfe nochmals prüfen.
Falls Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, werden wir dies für Sie selbstverständlich beim Gericht beantragen. Bitte füllen Sie hierzu das Formular (Verfahrenskostenhilfe, Prozesskostenhilfe) aus und lassen uns dies zukommen. Dieses übersenden wir Ihnen bereits per email, wenn wir aus Ihren Angaben im Scheidungsformular erkennen können, dass ein niedriges Einkommen besteht. Alternativ finden Sie das Formular auch
Wir können wir Ihnen gerne ein Exemplar per Post oder Fax zusenden.
Falls Sie zu den Scheidungskosten sowie zur Verfahrenskostenhilfe Fragen haben oder Hilfe bei dem Ausfüllen des Verfahrenskostenhilfeformular benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter der auf der Startseite angegebenen Telefonnummer
Dieses Informationstelefonat löst keine Anwaltskosten aus.
Eine Übersicht der Scheidungskosten entsprechend den Streitwertstufen finden Sie im folgenden.
Scheidungskostentabelle inklusive Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %
bei einem
Streitwert bis: | Gerichtsgebühren | Anwaltskosten |
4.000,- Euro | 254,- Euro | 773,50 Euro |
5.000,- Euro | 292,- Euro | 925,53 Euro |
6.000,- Euro | 330,- Euro | 1.076,95 Euro |
7.000,- Euro | 368,- Euro | 1.228,68 Euro |
8.000,- Euro | 406,- Euro | 1.380,40 Euro |
9.000,- Euro | 444,- Euro | 1.532,13 Euro |
10.000,- Euro | 482,- Euro | 1.683,85 Euro |
13.000,- Euro | 534,- Euro | 1.820,70 Euro |
16.000,- Euro | 586,- Euro | 1.957,55 Euro |
19.000,- Euro | 638,- Euro | 2.094,40 Euro |
* Der Mindeststreitwert für den Versorgunsausgleich wird gewöhnlich durch die Gerichte angesetzt, wenn die Ehegatten den Versorgungsausgleich nicht durchführen, entweder weil die Ehedauer unter drei Jahren ist, und der Versorgungsausgleich dann idR nicht durchgeführt wird oder weil die Eheleute wechselseitig auf die Durchführung verzichten.
Bei Durchführung des Versorgungsausgleichs wird für jede Versorgungsanwartschaft 10 % vom Streitwert der Scheidung durch das Gericht angesetzt, mindestens jedoch 1.000 EUR.
Um Prozesskostenhilfe zu beantragen, müssen ausführliche Angaben zum Einkommen und zum Vermögen gemacht werden.
Download Formular:Prozesskostenhilfe-Erklärung